Möglichkeiten der Eigenheimförderung
Das Eigenheim wird seit dem Jahr 2006 von der Bundesregierung nicht mehr in dem Maße gefördert, wie dies vorher der Fall gewesen ist. Eine der ersten Maßnahmen der damals “neuen” großen Koalition war die ersatzlose Streichung der über zehn Jahre lang geltenden Regelungen. Dennoch gibt es entgegen landläufiger Meinung immer noch Möglichkeiten, das Eigenheim staatlich zu fördern.
Der “Wohn-Riester” ist viel zu wenig bekannt
Viele Menschen ergänzen ihre staatliche Rente durch eine private Altersvorsorge, die sie mit Hilfe staatlicher Zulagen und Steuervorteile aufbauen können. Dabei gibt es pro Erwachsenem und jedem Kind eine Grundzulage, die die einzubringende Eigenleistung vermindert und gleichzeitig die private Altersvorsorge schnell anwachsen lässt. Die wenigsten wissen allerdings, dass man einen Teil der angesparten Beträge umbuchen und für eine selbst genutzte Eigentumswohnung oder ein Haus verwenden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass man die entsprechenden Beträge bis zum Renteneintritt wieder auffüllt und einen geringen fiktiven Wertvorteil versteuert.
Energieeinsparung wird mehrfach gefördert
Eine indirekte Art der Eigenheimförderung sind verschiedene, zinsvergünstigte Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Dieses staatliche Kreditinstitut fördert die Schaffung von neuem Wohnraum, der sehr gute Energiestandards hat bzw. einen sehr niedrigen Energieverbrauch hat. Dieses Instrument ist in der Zeit der steigenden Zinsen wieder richtig interessant geworden und sichert durch eine rigide Antragsbearbeitung und die Prüfung der entsprechenden Bauunterlagen auch eine hohe energetische Qualität zu. Das Eigenheim wird über diese Kreditprogramm in zweifacher Hinsicht gefördert: Einerseits durch Zinsverbilligungen, andererseits auch durch geringere Folgekosten bedingt durch einen wesentlich niedrigeren Energieverbrauch.
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